Allgemeine Nutzungsbedingungen der Musikerplattform 5inaRow
§ 1 Idee und Grundlagen
- 5inaRow ist eine unabgängige Kontakt- und Vermittlungsplattform (im Folgenden "Plattform" genannt) für Künstler und Bands aus dem Musikbereich (im Folgenden „Künstler“ genannt). Ziel ist die Unterstützung der Künstler bei der gegenseitigen Kontaktaufnahme sowie bei der Organisation und Durchführung gemeinsamer Konzerte (im Folgenden auch „Veranstaltungen“ genannt). Die Registrierung und Nutzung der Plattform ist für den Künstler kostenlos.
- Konzerte werden ausschließlich durch die registrierten Künstler selbst veranstaltet (im Folgenden auch "Veranstalter" genannt). 5inaRow tritt nicht selbst als Veranstalter von Konzerten auf. Die Versicherungspflicht für die jeweilige Veranstaltung liegt ausschließlich bei dem Veranstalter. 5inaRow liefert das Konzept für solche Veranstaltungen (vgl. § 3) und unterstützt die jeweiligen Veranstalter bei der Organisation und Vermarktung der Konzerte, insbesondere durch die Zurverfügungstellung von Werbemitteln.
- Aufgrund der technischen Ausgestaltung, insbesondere der Abrufbarkeit der Plattform ausschließlich über das Internet, kann es zu Unterbrechungen der Verfügbarkeit und zu Zeiten der Nichterreichbarkeit der Plattform kommen. Ferner weist 5inaRow darauf hin, dass Dritte (z.B. durch den Einsatz technischer Mittel) bei einer Versendung persönlicher Daten über die Plattform unbefugt Kenntnis von diesen erlangen könnten.
- Die vorliegenden, vom Künstler bei seiner Registrierung zu akzeptierenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (im Folgenden „ANB“ genannt) enthalten die zwischen 5inaRow und den Künstlern ausschließlich geltenden Bedingungen. Änderungen der ANB werden dem Künstler per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Künstler der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Künstler anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Künstler in der Mitteilung der Änderung gesondert hingewiesen.
§ 2 Registrierung auf der Plattform
- Zur Nutzung der Plattform und zur Teilnahme an den vermittelten Veranstaltungen des 5inaRow-Konzepts ist eine Registrierung des Künstlers erforderlich. Ein Anspruch auf Zulassung zur Plattform besteht nicht. Der Künstler benötigt für seine Registrierung eine valide E-Mail-Adresse und einen Registrierungscode. Registrieren lassen können sich Künstler ausschließlich auf Einladung eines anderen, bereits registrierten Künstlers. Die Künstler müssen volljährig und dürfen kein Mitglied in einer Urheber- oder Rechteverwertungsgesellschaft (insbesondere der GEMA) sein.
- Die für die Registrierung erforderlichen Daten sind vom Künstler vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und stets aktuell zu halten. Mit der Registrierung wählt der Künstler einen persönlichen Nutzernamen und ein Passwort. Der Nutzername darf weder gegen Rechte Dritter, insbesondere Namens- und Markenrechte, noch gegen die guten Sitten verstoßen. Der Künstler ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und diese Dritten nicht mitzuteilen.
- Die Website von 5inaRow stellt noch kein bindendes Angebot dar. Ein bindendes Angebot gibt vielmehr der Künstler mit seiner Registrierung ab. Nach erfolgter Registrierung erhält der Künstler eine automatisch generierte Bestätigung des Eingangs seines Angebotes. Die Annahme erfolgt durch gesonderte Registrierungsbestätigung per E-Mail durch 5inaRow. Mit dieser kommt ein bindender Vertrag zwischen 5inaRow und dem Künstler zustande. Für den Vertragsabschluss steht ausschließlich Deutsch als Sprache zur Verfügung. Die wesentlichen Merkmale der von 5inaRow betriebenen Plattform ergeben sich aus § 3 dieser ANB.
§ 3 Vermittlung und Durchführung von Konzerten ("Spielregeln")
- Registrierte Künstler können Veranstaltungstermine festlegen und diese auf der Plattform eintragen. Nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ können sich vier weitere Künstler für diese Veranstaltung anmelden. Ein (gegen-)eingeladener Künstler (vgl. § 3.2) wird vorrangig vor den übrigen registrierten Künstlern berücksichtigt, indem er zwei Tage früher über die entsprechende Veranstaltung informiert wird; meldet er sich innerhalb dieser zwei Tage nicht an, wird sein Platz unter den übrigen Künstlern nach dem Prioritätsprinzip vergeben. Ist eine Veranstaltung mit insgesamt fünf Künstlern (inklusive Veranstalter) gefüllt, können sich keine weiteren Künstler anmelden. Die teilnehmenden Künstler einer Veranstaltung können sich über die Plattform hinsichtlich der Organisation und Durchführung des Konzerts austauschen.
- Ein Veranstalter bekommt von den teilnehmenden Künstlern einer von ihm durchgeführten Veranstaltung innerhalb der folgenden sechs Monate nach der entsprechenden Veranstaltung eine Gegeneinladung. Wer an einer 5inaRow-Veranstaltung teilnimmt, muss dementsprechend innerhalb der folgenden sechs Monate ein eigenes Konzert organisieren. Bei Verstößen gegen diese Pflicht kann ein Künstler von der Plattform ausgeschlossen werden.
- Der Veranstalter organisiert die Veranstaltung vor Ort, d.h. insbesondere die Location und die Technik. Dazu gehören z.B. die Organisation einer funktionstüchtigen Beschallungsanlage, gegebenenfalls mit Tontechniker, sowie das Bereitstellen der Backline, d.h. Drumset, Bass-Amp und Gitarren-Amp, sowie der erforderlichen Helfer (z.B. Kassierer am Einlass) und Sicherheitskräfte. Ziel ist, dass die teilnehmenden Künstler so wenig Equipment wie nötig mitbringen müssen. Obligatorisch sind bei Drummern das Mitbringen der eigenen Snare, Becken und der eigenen Fußmaschine. Alle anderen Instrumentalisten bringen ihr eigenes Instrument mit.
- Werbemittel (insbesondere Flyer und Plakate) werden für die jeweilige Veranstaltung von 5inaRow in genügender Anzahl bereit gestellt. Der Veranstalter bekommt diese Werbemittel rechtzeitig vor der Veranstaltung postalisch zugeschickt. Für die Verbreitung der Werbemittel und die Organisation sonstiger Werbemaßnahmen (z.B. die Ankündigung der Veranstaltung in lokalen Veranstaltungsmagazinen und Radiosendern etc.) ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Entsprechende Anzeigentexte können von 5inaRow unentgeltlich angefordert werden. Die Finanzierung sämtlicher Werbemittel erfolgt über Werbepartner von 5inRow, deren Logo auf den jeweiligen Werbemitteln in adäquater Weise platziert wird.
- Die Veranstaltungen beginnen im Regelfall um 21:00 Uhr. Die Reihenfolge der Auftritte der einzelnen Künstler wird einvernehmlich festgelegt oder ausgelost. Der Auftritt jedes Künstlers darf maximal (inklusive Zugaben) 30 Minuten dauern. Der Umbau zwischen den einzelnen Auftritten darf nicht länger als 10 Minuten in Anspruch nehmen. Bei Auf-, Um- und Abbau muss jeder Künstler mithelfen.
- Der Eintrittspreis für eine Veranstaltung beträgt 5,00 EUR für alle fünf Künstler. Mit den Einnahmen werden zunächst die Fahrt- und sonstigen Reisekosten der anreisenden Künstler beglichen. Sollte nach Begleichung auch der Kosten des Veranstalters ein Überschuss verbleiben, wird dieser anteilig an alle teilnehmenden Künstler der Veranstaltung verteilt.
- Von den hier aufgestellten Spielregeln darf der Veranstalter nur in Abstimmung mit 5inaRow und nur mit Einverständnis der teilnehmenden Künstler abweichen. Die Organisation und Durchführung der Veranstaltung erfolgt unter der Prämisse, dass alle teilnehmenden Künstler gleichberechtigt sind und mithelfen, einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung sicherzustellen.
- Im Anschluss an ein Konzert können sich die Künstler gegenseitig hinsichtlich der Zusammenarbeit (nicht der musikalischen Qualität) auf der Plattform bewerten.
- Durch die Registrierung bei 5inaRow und der Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen nach dem 5inaRow-Konzept ist der Künstler nicht an Auftritten bei anderen Konzerten oder in anderen Konzertreihen gehindert.
§ 4 Pflichten der Künstler bei Veranstaltungen
- Der Veranstalter und die übrigen Künstler halten sich an die Spielregeln des § 3 dieser ANB.
- Der Veranstalter wird alle erforderlichen Versicherungen für eine von ihm organisierte Veranstaltung abschließen, alle notwendigen behördlichen Genehmigungen einholen, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen treffen, damit es nicht zu Personen- und Sachschäden kommt, und auch im Übrigen seine Pflichten als Veranstalter ordnungsgemäß erfüllen.
- Die Künstler verpflichten sich, auf den von 5inaRow vermittelten Konzerten keine GEMA-pflichtigen Werke aufzuführen. Sollte ein Künstler gegen diese Verpflichtung verstoßen, ist der jeweilige Veranstalter für die Meldung und Entrichtung der GEMA-Gebühren verantwortlich. Gegebenenfalls kann der Veranstalter die Gebühren vom Künstler zurückfordern.
§ 5 Pflichten der Künstler bei Nutzung der Plattform
- Die Künstler verpflichtet sich, personenbezogene Daten anderer Künstler vertraulich zu behandeln und diese nicht ohne vorherige Zustimmung des Betroffenen Dritten zugänglich zu machen.
- Künstler dürfen auf der Plattform Musik, Videos, Fotos oder sonstige Inhalte (z.B. auch Bilder von Prominenten, von fremden Personen sowie Marken, sonstige Kennzeichen und Plattencover) nur einstellen, soweit sie hierzu berechtigt sind (insbesondere nach dem Urheberrechtsgesetz).
- Dem Künstler ist es ausdrücklich untersagt, die Plattform wie folgt zu nutzen:
- beleidigende, pornografische oder in sonstiger Weise rechts- oder sittenwidrige Inhalte einzustellen (z.B. Nacktbilder, drogen- oder gewaltverherrlichende Inhalte, rassistische Inhalte etc.);
- Dritte zu bedrohen, zu belästigen oder die Rechte Dritter zu verletzen;
- Inhalte einzustellen, die Viren, Trojaner oder andere Schadsoftware enthalten;
- Werbung für andere gewerbliche oder nicht-gewerbliche Musik- oder Künstlerportale zu betreiben;
- anderen registrierten Künstlern Werbung in jeder Form für kommerzielle Angebote zu unterbreiten und Nachrichten zu versenden, die einem gewerblichen Zweck dienen (z.B. durch Linksetzung, in Foren etc.);
- die Nutzung der Plattform zu gewerblichen Zwecken.
- Bei dem begründeten Verdacht eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses § 5 kann 5inaRow nach eigenem Ermessen die entsprechenden Beiträge und Inhalte des Künstlers von der Plattform löschen, den Account des Künstlers vorübergehend sperren und/oder das Nutzungsverhältnis ohne Frist kündigen. Von einer Rechtsverletzung auf der Plattform betroffene Künstler können die entsprechende Rechtsverletzung unter genauer Beschreibung des urheberrechtlich geschützten Werkes sowie Glaubhaftmachung ihrer Urheberschaft an 5inaRow unter der im Impressum vermerkten E-Mail-Adresse melden.
§ 6 Datenschutz
Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen von 5inaRow.§ 7 Haftung
- Da die Registrierung und Nutzung der Plattform für den Künstler unentgeltlich ist, haftet 5inaRow nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden.
- Da 5inaRow nicht selbst Veranstalter der Konzerte ist, haftet 5inaRow nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit einer Veranstaltung entstehen; hierfür ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter und/oder Verursacher verantwortlich. Der Veranstalter stellt 5inaRow von sämtlichen Ansprüchen frei, die Rechteverwerter, Künstler, Besucher der Veranstaltung oder sonstige Dritte gegenüber 5inaRow geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte bei einer Veranstaltung. Der Veranstalter übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von 5inaRow einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung von dem Veranstalter nicht zu vertreten ist.
- Der Künstler stellt 5inaRow von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Künstler oder Dritte gegenüber 5inaRow geltend machen wegen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts oder von Immaterialgüterrechten durch von dem Künstler auf die Plattform eingestellte Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der Plattform. Der Künstler übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von 5inaRow einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung von dem Künstler nicht zu vertreten ist.
§ 8 Beendigung des Nutzungsverhältnisses
- Das Nutzungsverhältnis kann vom Künstler jederzeit in Textform (z.B. per E-Mail) ohne Frist gekündigt werden. Bereits angekündigte Veranstaltungen werden vom Künstler noch nach den Spielregeln des § 3 durchgeführt.
- 5inaRow kann das Nutzungsverhältnis mit einer Frist von einer Woche in Textform (z.B. per E-Mail) kündigen. Unberührt bleibt das Recht von 5inaRow, das Nutzungsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, z.B. bei einem Verstoß gegen die Pflichten aus §§ 4, 5, oder den Account des Künstlers bei dem begründeten Verdacht eines solchen Verstoßes vorübergehend zu sperren.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Das Nutzungsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
- Für den Fall der Unwirksamkeit einer Klausel aus diesen ANB bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.